Dauerwohnrecht
Wohnen mit Dauerwohnrecht bedeutet, ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung ohne Schuldenberg zu haben.
Mit dem Dauerwohnrecht, einem eigentumsähnlichen Recht, wohnen Sie wie im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung. Mit dem Erwerb des Dauerwohnrechts vereinbaren Sie mit der Wohnungsgenossenschaft "EINHEIT" eG Chemnitz eine Nutzungsdauer für das Haus oder die Wohnung von 10, 15, 20 oder 30 Jahren. Danach können Sie entscheiden, ob Sie ein weiteres Dauerwohnrecht (Verlängerung) erwerben oder auch kaufen möchten. Sie sind damit sehr flexibel und nicht unbedingt auf Lebenszeit an das Haus bzw. die Wohnung gebunden. Auch unvorhersehbaren Ereignissen wie Umzug in einen weit entfernten Ort wegen der Arbeit, Änderungen in der Familie oder auch schwere Krankheit wird durch die Möglichkeit der Rückgabe des Dauerwohnrechtes Rechnung getragen.
Mit der Zahlung eines Einmalentgeltes in Höhe von mindestens 30.000 Euro (mit dieser Summe ist beim Eigenheimbau noch nicht mal das Grundstück bezahlt) erwirbt man das Dauerwohnrecht und kann damit ein schlüsselfertiges Haus mit Garten oder eine Eigentumswohnung für die vereinbarte Dauer nutzen. Damit alles seine Ordnung hat, wird darüber eine Vereinbarung geschlossen, und das Dauerwohnrecht in das Grundbuch eingetragen.
Neben dem bereits erwähnten Einmalentgelt von mindestens 30.000 Euro ist ein monatliches Nutzungsentgelt, ähnlich der Miete, zu zahlen. Dabei wird das Einmalentgelt aufgerechnet; Sie wohnen diesen Betrag also ab.
Wo ist das Dauerwohnrecht möglich?
In allen Wohnungseigentumsanlagen der WG "EINHEIT" eG Chemnitz.
- August-Bebel-Straße 21 in Grüna
- Kurt-Schneider-Straße 6-28
- Faleska-Meinig-Straße 8-18 und 100-110
- Alfred-Neubert-Straße 60/62 und 68-72
- Neubau Am Hochfeld 16/18 (Fertigstellung: August 2012)
- Grundstück Hutholzring - Einfamilienhaus
(Fertigstellung: Frühjahr 2012)
Ansprechpartner
Frau Cathrin Markewitz
Tel.: 0371 52348-31
E-Mail: cathrin.markewitz(at)wg-einheit.de


